Das veränderte Verbrauchsverhalten während der Corona Pandemie sorgt bei den Energieversorgern zu massiven Abweichungen bei den beschafften Energiemengen. Da diese an sehr hohe Strafzahlungen für den Umgang mit der überschüssigen Energie gekoppelt sein können, ist Ihr Versorger auf Ihre Mithilfe angewiesen.
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Nutzungsbedingungen
angeboten durch die esterion GmbH, Am Treptower Park 75, 12435 Berlin
im Folgenden – Anbieter –
Stand: 24.03.2020
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Bereitstellung der Standard-Software „Betriebskalender“ in dem Betriebsmodell „Software-as-a-Service“ (im Folgenden: „SaaS“) gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung durch den Anbieter gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts durch den Kunden.
Betriebskalender ist eine Software zur Erstellung und Pflege von Terminen.
Nutzdaten sind die Daten und Informationen, die der Kunde oder von ihm ernannte berechtigte Nutzer innerhalb vom Betriebskalender erstellen, pflegen, hochladen oder verknüpfen.
Der Vertrag kommt mit dem Aufrufen der SaaS und dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen zustande.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt sicher, dass nach Vertragsschluss auf den Servern seiner Infrastruktur die Software zur Nutzung für den Kunden unter Einhaltung der folgenden Bedingungen bereitsteht. Eine physische Programmkopie wird dem Kunden nicht übergeben.
Der geschuldete Softwaredienst gilt als bereitgestellt, wenn die Software auf den Servern des Rechenzentrums des Anbieters zum Zugriff über das öffentliche Telekommunikationsnetz/Internet bereitsteht.
Dem Kunden wird die Software-Dienstnutzung der jeweils aktuellen Version des Betriebskalenders über das Internet während der Laufzeit dieses Vertrages ermöglicht.
Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Softwarenutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der oder die Server mit der Software Betriebskalender stehen („Übergabepunkt“).
Der Anbieter schuldet nicht und haftet nicht für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden sowie seiner berechtigten Nutzer und dem Übergabepunkt des Anbieters.
§ 3 Technische Voraussetzungen zur Nutzung des Softwaredienstes
Voraussetzungen für die Nutzung der Software sind ein internetfähiger Rechner und eine Internetverbindung.
Je nach Art und Anzahl der Zugriffe auf die Software von Seiten des Kunden variiert die erforderliche Bandbreite und Latenzzeit dieser Internetverbindung, um sicherzustellen, dass die Software ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Für die Bestimmung und Realisierung dieser Parameter ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Für die Nutzung der Software Betriebskalender ist ein Internet-Browser in einer aktuellen Version notwendig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Unterstützung eines bestimmten Browsers in einer bestimmten Version.
Im Rahmen von Updates und/oder Upgrades der genannten Internet-Browser kann es zu vorübergehenden Inkompatibilitäten mit der Software und damit zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen. In diesem Fall hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass bis zur Herstellung der Kompatibilität die zuletzt kompatible Version des jeweiligen Browsers oder ein anderer Browser eingesetzt wird.
Der genutzte Internet-Browser muss während der Nutzung des Betriebskalenders den Einsatz von Cookies und Popups für die Internet-Domäne des Betriebskalenders zulassen, JavaScript aktiviert haben und den Download von Schriftarten freigegeben haben.
§ 4 Verfügbarkeit des Softwaredienstes
Der Anbieter gewährleistet die technische Verfügbarkeit des Betriebskalenders am Übergabepunkt zur Nutzbarkeit durch den Kunden nach folgenden Kriterien.
Die Verfügbarkeit beträgt 98,5% im Jahresmittel, bezogen auf 06:00 – 00:00 Uhr (CET/CEST) täglich, sieben Tage die Woche und 95,0% in der übrigen Zeit.
Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Pflege zwischen 00.00 – 2.00 Uhr (CET/CEST) täglich sowie im Einzelfall notwendige, außerordentliche, im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb dieser Zeiten.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.
Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen des Softwaredienstes unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.
§ 5 Datensicherung
Die Nutzdaten des Kunden werden durch den Anbieter nach folgenden Sicherungsmustern und -intervallen gesichert:
kurzfristige Sicherung: täglich, zwischen 00:00 – 02:00 Uhr (CET/CEST), montags – sonntags, vorgehalten für 7 Kalendertage
langfristige Sicherung: monatlich, am ersten des Monats, vorgehalten für 6 Monate
Die Sicherungsmuster und -intervalle können sich nach Maßgabe des Anbieters unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und unter Beibehaltung eines hohen Sicherungsniveaus ändern. Dem Kunden werden diese Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
§ 6 Datenschutz und Datenverarbeitung im Auftrag
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland und Europa gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Die Leistungen nach diesem Vertrag werden vom Anbieter als Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht, soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogen sind.
Falls und soweit eine Datenverarbeitung im Auftrag vorliegt ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Vertragsvorlage des Anbieters zwingend abzuschließen.
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Lizenzbereitstellung eindeutig ergibt.
Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Nutzdaten des Kunden, sollte der Anbieter von diesen Kenntnis erlangen.
Diese Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.
§ 8 Support und Dokumentation
Der Anbieter stellt einen Software-Support per E-Mail und/oder Telefon bereit.
Die Betriebszeiten für den Software-Support sind montags – freitags, 09:00 – 15:00 Uhr (CET/CEST), mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Betriebssitz des Anbieters, sowie nicht am 24.12., 31.12. und 01.01.
Ein Support-Ticket wird ausschließlich per E-Mail an den Software-Support unter der E-Mail-Adresse: [email protected] ausgelöst. Eine telefonische Abstimmung erfolgt nach Ermessen des Software-Supports erst im Rahmen der Ticket-Bearbeitung.
Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet bei der Lösung des Supportfalls nach bestem Wissen und Gewissen und mit den dafür notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen mitzuarbeiten.
Der Support übernimmt die folgenden Leistungen:
Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen
Entgegennahme und Bewertung von Feature-Wünschen
Beantwortung von Bedienungsfragen, die nicht von der aktuellen Dokumentation abgedeckt sind
Weitere Leistungen sind vom Support nicht abgedeckt und müssen vom Kunden nach Bedarf individuell angefordert und vergütet werden.
§ 9 Gewährleistung und Mängelbeseitigung
Der Anbieter beseitigt vom Kunden gemeldete Mängel gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Der Anbieter beginnt spätestens nach Ablauf der Reaktionszeit mit der Analyse, Bestätigung und Beseitigung des gemeldeten Mangels. Die Reaktionszeit beträgt sechs Stunden nach Meldung des Mangels innerhalb der Betriebszeiten des Software-Supports.
Der Anbieter führt die Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln ausschließlich innerhalb der Betriebszeiten des Software-Supports durch.
Sofern eine Behebung innerhalb adäquater Zeit aufgrund technischer oder organisatorischer Komplexität nicht möglich ist, werden technische oder organisatorische Umgehungen („Work-Arounds“) entwickelt und angeboten, so dass der Kunde die gestörte Funktionalität in angemessener Weise nutzen kann.
Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Mängelbehebung verpflichtet, insbesondere durch detaillierte Beschreibung des Fehlers und der verwendeten Softwareumgebung.
Liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel des Programms nicht vor oder ist ein Fehler durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Software durch den Kunden entstanden, ist der Anbieter berechtigt, den dadurch verursachten Aufwand gesondert abzurechnen.
§ 10 Haftung und Schadenersatz
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§ 11 Rechte und Einschränkungen des Kunden an der Softwarenutzung und den Nutzdaten
Der Kunde erhält an der jeweils zur Verfügung gestellten Version des Betriebskalenders das einfache, nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung.
Der Kunde darf den Betriebskalender nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten oder seinen öffentlichen Auftrag innerhalb seiner Organisation nutzen.
Der Kunde ist berechtigt, den Betriebskalenders selbst und durch seine Angestellten/Beschäftigten zu nutzen. Ein berechtigter Nutzer ist eine natürliche, eindeutig identifizierbare Person. Eine Ersetzung von berechtigten Nutzern durch andere Nutzer, die ebenfalls Angestellte des Kunden sind, ist, unter Einhaltung der in der Software hinterlegten Transferintervalle, möglich. Lizenznehmer gegenüber dem Anbieter ist ausschließlich der Kunde.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Betriebskalender ohne schriftliche Erlaubnis seitens des Anbieters über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder den Betriebskalender Dritten entgeltlich oder unentgeltlich, auf Dauer oder auf Zeit zugänglich zu machen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, ihre Funktionsweise durch Reverse Engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.
Alle Rechte an den Nutzdaten, die durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden entstehen, stehen ausschließlich dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Nutzdaten.
Verletzt der Kunde die Regelungen zur Nutzung, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf den Betriebskalender und/oder die Nutzdaten sperren. In schweren Fällen kann eine solche Zugriffssperre auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden erfolgen.
§ 12 Pflichten des Kunden
Die Leistung des Anbieters darf vom Kunden Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Kasaia durch den Kunden oder berechtigter Nutzer beruhen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Nutzdaten verbunden sind.
Schließen Kunde und Anbieter entsprechend der Regelungen dieses Vertrages einen zusätzlichen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag (Auftragsdatenverarbeitung), so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen erstrangig vor den Regelungen dieses Paragraphen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 14 Entgelt und Regelungen zum Vergütungsprozess
Es wird kein Nutzungsentgelt erhoben.
§ 15 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.
Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraumes werden alle Nutzungsrechte, die dem Kunden übertragen worden sind, entzogen und der Anbieter sperrt den Zugang am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
Der Anbieter wird die Nutzdaten des Kunden unverzüglich löschen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter auf Anfrage des Kunden verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Nutzdaten über elektronische Fernübertragung in einem vom Anbieter spezifizierten Format des elektronischen Datenaustauschs zur Verfügung zu stellen.
Die entsprechende Anfrage des Kunden muss spätestens eine Woche vor Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Anbieter in Textform eingehen, ansonsten ist der Anbieter berechtigt und aus Datenschutzgründen verpflichtet, die Nutzdaten des Kunden zu löschen.
§ 16 Höhere Gewalt
Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in der bislang gepflegten Form in Kenntnis zu setzen.
§ 17 Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die anstehende Übertragung wird dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform angezeigt.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vertrag in eine andere Sprache übersetzt wurde und dem Kunden zur Verfügung steht, ist für das Vertragsverhältnis die deutsche Sprachfassung maßgeblich. Dies gilt insbesondere, sofern zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung Unstimmigkeiten oder Widersprüche bestehen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
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Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
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